Transtalk SHG-Themenabend März 2017

von Saskia

Am 17.03.16 war unserer SHG-Themenabend für den Monat März 2017. Wir hatten Frau Paola Wissing von Fa. Epil-Art (www.epil-art.de) zu Gast, die uns Wissenswertes zum Thema Nadelepilation bzw. Elektroepilation näher brachte. Mit 27 Personen war auch dieser SHG-Themenabend gut besucht.

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde, bei der Namen, Wohnort und ein Thema auch unabhängig vom Themenabend genannt werden konnte, startete Fr. Wissing mit einer kurzen geschichtlichen Abhandlung der Elektroepilation. Die Elektroepilation ist übrigens die älteste Methode zur Haarentfernung. Danach wurde kurz auf die drei Wachstumsphasen der Körperhaare eingegangen. Für die Behandlung ist es wichtig, die richtige Phase (nämlich die des Wachstums) zu haben. Wenn sich Haare in der Übergangsphase oder Ruhephase befinden, ist eine Behandlung nicht erfolgreich und muss an dem betreffenden Haar wiederholt werden. Grundsätzlich kann jedes Haar behandelt werden, unabhängig welche Farbe es hat. Dies ist auch der größte Vorteil der Methode. Es werden bei der Behandlung jedoch die Region der Achselhaare und Intimbehaarung und der Bereich unterhalb der Augenbrauen nicht epiliert. Hier kann es nämlich zu unerwünschten Hautreaktionen bzw. Schädigungen der Augen kommen. Eine Frage aus der Runde war, ob bei Titanimplantate im Schädel und Kieferbereich die Elektroepilation durchgeführt werden kann. Fr. Wissing hatte sich dazu im Nachgang bei Ihrem Gerätehersteller Fa.Medizintechnik Erbe informiert. Grundsätzlich sollte das keine Probleme bereiten wenn die nötige Vorsicht und Erfahrung der Elektrologistin vorhanden ist. Wichtig ist mit minimalster Energie und kurzen Impulsen zu arbeiten. Die zu behandelnden Personen sollten auf keinen Fall einen Schmerz außerhalb des Follikel, ich dem sich die Sonde befindet, verspüren. Auch darf sich keinerlei Wärme im Bereich der Implantate entwickeln. Eine 100% Rückendeckung von den Hersteller der Geräte wird es niemals geben, weil letztendlich alles von  der Professionalität des Instituts abhängig ist. Auch sollte nicht mehrere Stunden am Stück an betroffenen Areale gearbeitet werden.
Für Transfrauen wird die Behandlung der Gesichtsbehaarung in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Fr. Wissing hat für uns das Wissenswerte zusammengestellt: Link zur Zusammenstellung. Dazu gibt es auch ein Urteil des Sozialgerichtes Berlin:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE160010029&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10
 
Jedoch ist vor Beginn der Behandlung ein Kostenvoranschlag einzureichen. In der Regel setzen die Kassen für die Behandlung der Gesichtsbehaarung 100 Stunden an.
Epilationsgeräte sind auf dem Markt frei verkäuflich. Daher ist es sinnvoll, bei der Auswahl eines Institutes darauf zu achten, dass eine entsprechende Schulung vorliegt und die Zugehörigkeit zu einem Verband gegeben ist. Eine gut ausgebildete Elektrologistin klärt vor der Behandlung über Risiken etc. auf. Sie schafft 200 bis 250 Impulse pro Stunde. Nach der Behandlung sollte Sonneneinstrahlung auf die behandelte Hautpartie vermieden werden. Für eine Linderung des Schmerzempfindens bei der Behandlung gibt es diverse Salben und Pflaster, die lokal betäuben (z.B. EMLA, Anesderm, Lidokain). Dabei ist darauf zu achten, dass die Salbe bzw. das Pflaster rechtzeitig vor Beginn der Behandlung appliziert wird (mindestens 30 min.).
Nach dem Vortrag stand Fr. Wissing den Anwesenden noch Rede und Antwort. Unserer Dank gilt Frau Wissing für Ihr Kommen und Ihren informativen Vortrag. Vielen Dank auch an alle Anwesenden für Eure Teilnahme und Eure Fragen zum Thema.      

Das nächste Treffen findet am 21. April um 19:30 Uhr statt. Dabei werden wir den Erfahrungen, Hinweisen und Tipps von Sophie und Nina zum Thema GaOP bei Transfrauen lauschen.

Liebe Grüße
Saskia
Team SHG Transtalk Karlsruhe

 

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